Warum verjährt Mord nicht? – Und was bedeutet „lebenslange Freiheitsstrafe“ wirklich?

Artikel von Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B. 

🔍 Inhalt:

Warum Mord nie verjährt (§ 78 StGB)

Was bedeutet „lebenslange Freiheitsstrafe“ wirklich?

Wie lange sitzt man tatsächlich im Gefängnis?

Was ist die „besondere Schwere der Schuld“?

Gibt es überhaupt eine Strafe „darüber hinaus“?

 

Warum Mord nie verjährt

Mord verjährt nicht – das steht so in § 78 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB).
Während die meisten Straftaten nach einer bestimmten Zeit verjähren (z. B. Diebstahl nach 5 Jahren, Betrug nach 10 Jahren), gilt das für Mord ausdrücklich nicht.

Der Grund: Mord ist das schwerste denkbare Verbrechen – der vorsätzliche Entzug eines Menschenlebens. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Täter sich durch Abwarten oder Flucht der Verantwortung entziehen.

➡️ Fazit: Ein Mord kann auch nach 30, 40 oder 50 Jahren noch verfolgt werden – z. B. durch neue Beweise wie DNA-Spuren.

 

🔒 Was bedeutet „lebenslange Freiheitsstrafe“?

Der Begriff „lebenslang“ wirkt eindeutig – doch viele Menschen fragen sich:

„Heißt das wirklich: bis zum Tod im Gefängnis?“

Juristische Antwort: Nicht unbedingt.
Die lebenslange Freiheitsstrafe (§ 211 StGB) bedeutet zunächst unbefristete Haft, aber:

Nach 15 Jahren Haft kann ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt werden (§ 57a StGB)

Das Gericht prüft, ob die Person keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt

Das bedeutet: Viele Mörder werden nach 15–20 Jahren tatsächlich entlassen – unter Auflagen und mit lebenslanger Führungsaufsicht.

 

⚖️ Was ist die „besondere Schwere der Schuld“?

In vielen Mordprozessen stellt das Gericht zusätzlich fest, dass die Schuld des Täters besonders schwer wiegt. Dann ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Diese sogenannte „besondere Schwere der Schuld“ kann vorliegen bei:

besonders grausamen Tötungen

Tötung mehrerer Menschen

Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

politische, rassistische oder niedrige Beweggründe

➡️ In diesen Fällen kann die Haft 20, 25 oder sogar 30 Jahre dauern – in manchen Fällen bis zum Lebensende.

 

🧱 Gibt es Strafen „über lebenslang“ hinaus?

Ja – in besonders schweren Fällen kann zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe eine Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) angeordnet werden.

Das bedeutet:

Der Täter bleibt auch nach Verbüßung der Haftzeit in einer geschlossenen Einrichtung

Voraussetzung: Es besteht weiterhin eine konkrete Gefahr, dass er schwere Straftaten begehen könnte

➡️ Die Sicherungsverwahrung ist keine „Strafe“, sondern eine präventive Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Sie wird regelmäßig überprüft.

 

📌 Fazit: Mord verjährt nicht – und lebenslang ist (meist) nicht „für immer“

Auch Jahrzehnte nach der Tat kann ein Mord noch verfolgt werden – mit moderner Forensik, Zeugen oder Hinweisen. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist das härteste Strafmaß im deutschen Recht – aber nicht immer gleichzusetzen mit Haft bis zum Tod.

Ob vorzeitige Entlassung möglich ist oder Sicherungsverwahrung droht, hängt vom Einzelfall ab – und bedarf sorgfältiger strafrechtlicher Prüfung.

 

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