Jugendstrafrecht: Was Eltern und Jugendliche wissen sollten

Artikel von Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B. 

Inhalt:

Was ist das Jugendstrafrecht?

Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?

Die wichtigsten Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Typische Straftaten im Jugendbereich

 

⚖️ Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderer Teil des Strafrechts, das für junge Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren gilt – in bestimmten Fällen auch bis 21  Jahre. Ziel ist nicht in erster Linie Bestrafung, sondern Erziehung, Entwicklung und Prävention.

Geregelt ist das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

 

👥 Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Jugendliche: 14 bis 17 Jahre → immer Jugendstrafrecht

Heranwachsende: 18 bis 21 Jahre → Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn:

der/die Beschuldigte in der Persönlichkeitsentwicklung einem Jugendlichen ähnelt oder

es sich um typische Jugendverfehlungen handelt

➡️ Eine sorgfältige Prüfung durch das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob das mildere Jugendstrafrecht oder das härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

 

🔄 Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Anwendbarkeit:
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren kann es ebenfalls angewendet werden, wenn der oder die Betroffene in seiner oder ihrer Reife noch einem Jugendlichen ähnelt oder die Straftat typisch jugendhaft geprägt ist. Diese Entscheidung trifft das Gericht nach einer sogenannten Reifeprüfung.

Verfahren und Öffentlichkeit:
Im Jugendstrafrecht ist das Verfahren deutlich stärker auf den Einzelfall zugeschnitten. Die Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich, um den Jugendlichen vor einer zusätzlichen sozialen Stigmatisierung zu schützen. Auch werden häufig Sozialberichte eingeholt, und das Gericht führt intensivere persönliche Anhörungen durch, um die Lebensumstände besser zu verstehen.

Strafrahmen und Sanktionen:
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, das starre Strafrahmen kennt (etwa Geldstrafe oder Freiheitsstrafe), bietet das Jugendstrafrecht ein dreistufiges Sanktionssystem:

-Erziehungsmaßregeln, wie Weisungen oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen

-Zuchtmittel, darunter Verwarnungen, Arbeitsauflagen oder Jugendarrest

-Jugendstrafe, also Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis maximal 5 Jahren – in besonders schweren Fällen auch bis zu 10 Jahren

Jugendstrafe wird jedoch nur verhängt, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen oder wenn eine sogenannte „schädliche Neigung“ festgestellt wird – also wenn der oder die Jugendliche bereits mehrfach auffällig geworden ist und ein tiefergehender erzieherischer Eingriff notwendig erscheint.

-Eintrag ins Strafregister:
Auch beim Thema Vorstrafen unterscheidet sich das Jugendstrafrecht erheblich: Nicht jede jugendstrafrechtliche Sanktion wird ins Führungszeugnis aufgenommen. Ein Jugendarrest etwa bleibt oft unsichtbar für spätere Arbeitgeber – eine Jugendstrafe dagegen kann unter bestimmten Bedingungen eingetragen werden, auch wenn nach Ablauf einer Frist Löschungen möglich sind.

-Resozialisierung statt Abstempelung:
Insgesamt bietet das Jugendstrafrecht mehr Raum für Resozialisierung, Rücksicht auf individuelle Lebenslagen und pädagogische Intervention. Ziel ist, den Jugendlichen nicht frühzeitig in eine dauerhafte Straftäterkarriere zu drängen, sondern Perspektiven aufzuzeigen.

 

🧾 Typische Delikte im Jugendstrafrecht

Jugendliche stehen besonders häufig im Fokus der Justiz bei folgenden Straftaten:

Diebstahl (z. B. Ladendiebstahl)

Körperverletzung (auch bei Schulhofkonflikten)

Sachbeschädigung (Graffiti, Vandalismus)

Drogenbesitz oder -konsum

Cybermobbing und Bedrohung im Netz

Sexualdelikte (z. B. „Sexting“ mit Minderjährigen)

 

👩‍⚖️ Warum anwaltliche Hilfe im Jugendstrafrecht so wichtig ist

Ein Strafverfahren kann für Jugendliche und Eltern extrem belastend sein. Schon ein einziger Fehler im Umgang mit Polizei oder Staatsanwaltschaft kann langfristige Folgen haben – auch für Schule, Ausbildung oder das spätere Berufsleben.

 

📌 Fazit: Jugendstrafrecht schützt – aber nicht ohne Folgen

Das Jugendstrafrecht ist milder als das Erwachsenenstrafrecht – aber dennoch ernst zu nehmen. Auch hier drohen spürbare Konsequenzen wie Arrest, Gerichtsauflagen oder sogar Jugendstrafe.

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