Opferschutz im Strafverfahren – Ihre Rechte, Möglichkeiten & aktuelle Entwicklungen
Artikel von Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B.
Opfer einer Straftat zu werden, bedeutet oft mehr als nur körperlichen oder finanziellen Schaden.
Viele Betroffene fühlen sich machtlos, allein gelassen – und wissen nicht, welche Rechte sie eigentlich haben.
Der Opferschutz im Strafverfahren bietet vielfältige rechtliche Möglichkeiten, Unterstützung und Schutzmaßnahmen. Als Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin unterstütze ich Opfer in sensiblen Verfahren – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und konsequenter Rechtsvertretung.
✅ Was ist Opferschutz?
Opferschutz bezeichnet alle rechtlichen, psychosozialen und praktischen Maßnahmen, die Opfer von Straftaten vor weiteren Belastungen schützen und ihnen Rechte im Strafverfahren einräumen. Dazu gehören:
Schutz vor dem Täter
Beteiligung am Verfahren
Anspruch auf Schmerzensgeld (z. B. im Adhäsionsverfahren)
Unterstützung durch Anwalt oder Opferhilfeeinrichtungen
⚖️ Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind (z. B. Gewalt, Sexualdelikte, Nachstellung), haben Sie u. a. folgende Rechte:
Antragsrecht auf Nebenklage (§ 395 StPO)
→ Sie können sich aktiv am Verfahren beteiligen und z. B. Fragen stellen oder Rechtsmittel einlegen.
Anwaltliche Beiordnung (§ 397a StPO)
→ In besonders schweren Fällen (z. B. Sexualdelikte, schwere Körperverletzung) haben Sie Anspruch auf kostenfreie anwaltliche Unterstützung.
Aussage ohne Täterkontakt (§ 241 Abs. 2 StPO)
→ Auf Antrag kann Ihre Vernehmung ohne Sichtkontakt zum Beschuldigten erfolgen – etwa per Video oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zeugenschutz und psychosoziale Prozessbegleitung
→ Besonders schutzbedürftige Opfer können eine spezielle Prozessbegleitung beantragen.
Adhäsionsverfahren (§ 403 ff. StPO)
→ Sie können bereits im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld) geltend machen – ohne extra Zivilklage.
🔄 Aktuelle Entwicklungen und Reformvorhaben im Opferschutz (Stand 2025)
Die Bundesregierung und Bundesländer arbeiten derzeit an mehreren Verbesserungen im Opferschutz, darunter:
Fußfessel für Gewalttäter: Bremen und weitere Bundesländer fordern einen präventiven Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Stalkern und Gewaltstraftätern – auch ohne Haftstrafe.
Stärkere Rechte für Kinder und Jugendliche: Im Fokus stehen neue Vorschriften zur videoüberwachten Vernehmung und umfassender Schutz vor Mehrfachaussagen.
Änderungen im Sorgerecht: In Fällen häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdung sollen Täter künftig schneller das gemeinsame Sorgerecht verlieren.
Einheitliches Opferhilfegesetz: Geplant ist eine bundesweite Vereinheitlichung von Entschädigungs- und Hilfsangeboten, auch digital zugänglich.
❗ Häufige Irrtümer im Opferschutz
„Ich darf nicht im Gericht sprechen.“ → Falsch. Als Nebenkläger:in dürfen Sie selbst Stellung nehmen – mit anwaltlicher Unterstützung.
„Ich muss dem Täter gegenübertreten.“ → Nein. Es gibt Schutzmaßnahmen für besonders belastende Situationen.
„Ohne Anzeige bekomme ich keine Hilfe.“ → Auch ohne Strafanzeige stehen Ihnen viele Beratungs- und Schutzangebote offen.
Ich bin Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B. und vertrete Opfer von Gewalt, Stalking, Sexualdelikten oder Bedrohung – bundesweit.
Als Strafverteidigerin unterstütze ich Sie:
bei der Beantragung der Nebenklage
im Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld)
bei gerichtlicher Aussage und Schutzanträgen
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – professionell, einfühlsam und durchsetzungsstark.