Strafanzeige erhalten – Was bedeutet das? Und was ist jetzt zu tun?

Artikel von Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B. 

📩 Plötzlich flattert ein Brief ins Haus – eine Strafanzeige. Was nun?

Viele Mandanten rufen völlig verunsichert an:
„Ich habe eine Strafanzeige erhalten – bin ich jetzt vorbestraft?“
„Was passiert jetzt?“
„Soll ich zur Polizei gehen und alles erklären?“

Klar ist: Eine Strafanzeige kann ernste Konsequenzen haben – aber sie ist nicht gleich eine Verurteilung. Wer frühzeitig und richtig reagiert, kann oft das Schlimmste verhindern.

 

⚖️ Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass jemand möglicherweise eine Straftat begangen hat. Sie kann von:

einer Privatperson,

einem Zeugen,

einem Opfer,

oder automatisch durch Behörden (z. B. Zoll, Polizei) erfolgen.

Wichtig:
Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zu einem Strafverfahren oder einer Anklage. Zunächst wird ermittelt, ob überhaupt ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht.

 

❓ Was passiert nach der Strafanzeige?

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet.

Ladung zur Vernehmung
Oft erhalten Beschuldigte eine polizeiliche Vorladung. Achtung: Hier lauert die größte Gefahr.

Entscheidung über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage
Nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird oder es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl kommt.

 

🛑 Was sollten Sie auf keinen Fall tun?

Keine Aussagen ohne Verteidiger!
Auch wenn es harmlos klingt: Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.

Keine Kontaktaufnahme mit Zeugen oder Anzeigeerstattern.
Das kann als versuchte Einflussnahme gewertet werden.

Nicht „mal eben zur Polizei“ gehen.
Mündliche Aussagen wirken oft unbedacht – schriftliche sind durchdachter und rechtlich geprüft.

 

✅ Was ist jetzt zu tun?

Ruhe bewahren.
Eine Strafanzeige ist belastend, aber nicht das Ende der Welt.

Keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand.
Auch nicht „zur Aufklärung“. Sagen Sie einfach: „Ich möchte erst mit meiner Anwältin sprechen.“

Kontaktieren Sie sofort eine erfahrene Strafverteidigerin.
Ich kümmere mich um Akteneinsicht, Schutz Ihrer Rechte und die bestmögliche Verteidigung.

 

🧠 Häufige Irrtümer

„Wenn ich nichts gemacht habe, kann ich ja alles sagen.“
Falsch. Auch Unschuldige können sich mit unüberlegten Aussagen belasten.

„Eine Anzeige heißt, dass ich schuldig bin.“
Nein. Sie sind erst dann schuldig, wenn ein Gericht das rechtskräftig festgestellt hat.

„Ich wurde ja nicht verurteilt, also ist alles egal.“
Auch Ermittlungsverfahren können Auswirkungen auf z. B. Beruf, Beamtenstatus oder Führungszeugnis haben.

 

👩🏻‍⚖️ Ihre Rechte – Ihre Verteidigung

Als erfahrene Strafverteidigerin biete ich:

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Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Schon im frühen Stadium eines Verfahrens können entscheidende Weichen gestellt werden.
👉 Melden Sie sich umgehend, wenn Sie eine Strafanzeige erhalten haben.

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