Hausdurchsuchung durch die Polizei - Was tun, wenn es klingelt?

Artikel von: Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B. 

Es ist früh am Morgen, Sie werden durch lautes Klingeln oder Klopfen geweckt – vor der Tür steht die Polizei und will Ihre Wohnung durchsuchen. Eine belastende Situation, die viele Menschen völlig unvorbereitet trifft. Doch gerade jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Rechte zu kennen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung richtig verhalten und welche Rechte Ihnen zustehen.

 

1. Darf die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen?

Grundsätzlich darf die Polizei eine Wohnung nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten. Dieser Beschluss muss:

von einem Richter unterzeichnet sein,

den konkreten Tatvorwurf enthalten (z. B. Verdacht auf Drogenhandel),

und angeben, wonach gesucht wird (z. B. Datenträger, Beweismittel etc.).

Ausnahme: In „Gefahr im Verzug“ (z. B. bei drohender Beweismittelvernichtung) kann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei selbst eine Durchsuchung anordnen – diese Ausnahme muss aber später von einem Gericht überprüft werden.

Tipp: Lassen Sie sich den Beschluss immer zeigen und notieren Sie Namen und Dienstnummern der Beamten.

 

2. Wie soll ich mich verhalten, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Ruhe bewahren und keine Panik. Vermeiden Sie unnötige Konfrontationen oder Widerstand – das kann die Situation verschlimmern und strafrechtliche Folgen haben.

Wichtig: Sie müssen die Polizei nicht freiwillig hineinlassen, wenn kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Bitten Sie darum, den Beschluss zu sehen, und prüfen Sie (oder ein anwesender Anwalt), ob dieser formell korrekt ist.

Kooperation ja – Aussage nein: Sie sind nicht verpflichtet, etwas zur Sache zu sagen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Jede unbedachte Äußerung kann gegen Sie verwendet werden.

 

3. Was darf die Polizei – und was nicht?

Die Polizei darf im Rahmen des Durchsuchungsbeschlusses:

Ihre Wohnung durchsuchen (auch Schränke, Keller, Auto, Geräte etc.),

Beweismittel sicherstellen oder beschlagnahmen,

elektronische Geräte mitnehmen (z. B. Handy, Laptop – auch wenn sie nicht gesperrt sind).

Sie darf nicht:

beliebig alles durchsuchen, wenn der Beschluss sich nur auf bestimmte Räume oder Gegenstände bezieht,

Druck ausüben, damit Sie eine Aussage machen,

Personen durchsuchen, wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet wurde.

Tipp: Bitten Sie um einen Zeugen der Durchsuchung – das kann ein Nachbar oder Mitbewohner sein. Dokumentieren Sie den Ablauf, wenn möglich (z. B. durch Notizen oder Fotos nach der Durchsuchung).

 

4. Was passiert nach der Durchsuchung?

Nach der Durchsuchung muss Ihnen ein Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt werden. Darin steht, was gefunden und ggf. mitgenommen wurde. Achten Sie darauf, dass alles vollständig dokumentiert ist.

Wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, können Sie über einen Anwalt Beschwerde gegen die Beschlagnahme einlegen. Ebenso kann überprüft werden, ob die Durchsuchung rechtmäßig war – auch eine nachträgliche gerichtliche Prüfung ist möglich.

 

5. Was Sie jetzt tun sollten: Sofort einen Anwalt kontaktieren

Auch wenn Sie glauben, nichts falsch gemacht zu haben: Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Schon kleine Fehler oder unbedachte Sätze können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen,

Akteneinsicht beantragen,

die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände beantragen,

Sie im weiteren Verfahren vertreten.

 

Fazit: Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung

✅ Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen
✅ Schweigen Sie konsequent zur Sache
✅ Leisten Sie keinen Widerstand, aber dokumentieren Sie alles
✅ Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger

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