Cardsharing ist für viele Pay-TV-Nutzer ein verlockendes Schlupfloch: Zugang zu Sky, DAZN & Co. – ohne teures Abo. Doch was viele nicht wissen: Cardsharing ist strafbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Cardsharing genau ist, welche rechtlichen Risiken bestehen und was Betroffene bei einer Abmahnung oder Hausdurchsuchung tun sollten.
📺 Was ist Cardsharing?
Beim sogenannten Cardsharing wird eine einmal bezahlte Smartcard (z. B. von Sky oder HD+) über das Internet mit mehreren Nutzern geteilt. Technisch erfolgt dies meist durch einen „Server“, der entschlüsselte Zugangsdaten über das Netzwerk an verbundene Receiver weiterleitet.
💡 Ziel: Zugriff auf kostenpflichtige TV-Inhalte, ohne selbst ein gültiges Abo zu besitzen.
⚖️ Ist Cardsharing legal?
Nein. Cardsharing verstößt in der Regel gegen mehrere Gesetze:
§ 108a UrhG: Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung
§ 263 StGB: Betrug durch Täuschung über Zahlungsbereitschaft
§§ 202a, 303a, 303b StGB: Ausspähen, Verändern oder Stören von Daten
§ 148 TKG a.F. / TKG-neu: Unbefugte Nutzung von Telekommunikationsdiensten
Besonders problematisch: Nicht nur Anbieter, sondern auch Nutzer solcher Dienste können strafrechtlich belangt werden.
🛑 Welche Strafen drohen?
Die Sanktionen sind abhängig vom Einzelfall – vor allem vom Umfang der Nutzung und ob ein gewerbsmäßiges Vorgehen nachgewiesen wird:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
In schweren Fällen (Bandenmäßigkeit): Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
Zusätzlich: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Hardware (Receiver, Router, PC)
Zivilrechtlich: Schadensersatzforderungen von Rechteinhabern (Sky, HD+ etc.)
📉 Auch Privatnutzer im Visier der Strafverfolgung
Ein häufiger Irrtum: „Ich nutze es ja nur privat.“ Doch auch reine Nutzung kann strafbar sein, wenn klar ist, dass es sich um illegal beschaffte Zugangsdaten handelt. Zudem drohen Ihnen zivilrechtliche Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen.
🧾 Wie laufen Ermittlungen ab?
Immer öfter gelingt es den Ermittlungsbehörden, Cardsharing-Server zu identifizieren – oft im Ausland. Werden dabei IP-Adressen von Nutzern gespeichert, kann es zu Hausdurchsuchungen und Strafverfahren gegen Endkunden kommen.
Typische Szenarien:
Sky oder HD+ leiten Daten an Behörden weiter
Empfänger-Logs der Server werden ausgewertet
Nutzung illegaler Receiver mit spezieller Firmware wird nachgewiesen
👨⚖️ Was tun bei Hausdurchsuchung oder Vorladung?
Keine Aussage machen – Sie haben ein Schweigerecht.
Anwalt/Anwältin einschalten
Keine Passwörter oder Zugänge preisgeben
Unterlagen sichern (z. B. legale Kaufbelege für Receiver)
Je früher Sie anwaltlichen Beistand suchen, desto besser stehen Ihre Chancen, das Verfahren zu einem günstigen Abschluss zu bringen.
✅ Fazit: Cardsharing ist kein Kavaliersdelikt
Wer Pay-TV ohne Abo schaut – ob als Anbieter oder Nutzer – macht sich strafbar. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen zivilrechtliche Forderungen. Ein günstiges Sky-Abo ist am Ende meist die billigere Wahl.
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